Mietbedingungen - AGB

Mietbedingungen / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen • www.wd-music.com

 

1. Vertragspartner/Kunde

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Veranstaltungstechnik WD-music und ihren Vertragspartnern/Auftraggebern

 

2. Vertrag

Verträge zwischen Veranstaltungstechnik WD-music und ihren Auftraggebern entstehen durch

•Annahme eines schriftlichen Angebotes (auch elektronisch)

•schriftlicher Vertrag

•das gesprochene Wort

 

3. Rücktritt vom Vertrag/Buchung

Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

•kostenfrei bei Stornierung mehr als 7 Tage vor der Veranstaltung

•50% von der vereinbarten Angebotssumme bei Stornierung 7 Tage vor der Veranstaltung

•60% von der vereinbarten Angebotssumme bei Stornierung 6 Tage vor der Veranstaltung

•70% von der vereinbarten Angebotssumme bei Stornierung 5 Tage vor der Veranstaltung

•80% von der vereinbarten Angebotssumme bei Stornierung 4 Tage vor der Veranstaltung

•90% von der vereinbarten Angebotssumme bei Stornierung 3 Tage vor der Veranstaltung

•100% von der vereinbarten Angebotssumme bei Stornierung unter 3 Tagen vor der Veranstaltung

•Individuelle Sonderregelungen sind nach Absprache möglich.

Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt seitens Veranstaltungstechnik WD-music ist möglich durch:

Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod

In diesem Falle wird durch Veranstaltungstechnik WD-music Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich telefonisch oder schriftlich(auch elektronisch) zu erfolgen.

 

4. Preise

Preise von Veranstaltungstechnik WD-music verstehen sich in EURO und enthalten aufgrund der Versteuerung nach § 19 (1) UStG. keine Mehrwertsteuer. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es gelten die, am Tag der Lieferung/Leistung, gültigen Preise.

•Alle Preise gelten pro Kalendertag. Jeder weitere gemietete Kalendertag wird mit dem Faktor 0,2 verrechnet.

•Alle Preise verstehen sich als Abholpreise. Diese werden zu einem vereinbarten Termin abgeholt und zurückgebracht. Sollte der Rückgabetermin ohne Absprache nicht eingehalten werden, haftet der Entleiher für alle Ausfallkosten von Folgeveranstaltungen – der Leihbetrag erhöht sich um 100% je Kalendertag.

•Lieferung zu folgenden Konditionen:

0,30€/Entfernungskilometer ab Lager

25€/Stunde (Abfahrt bis Rückankunft)

bei weiteren Strecken und größerem Aufwand kann eine Pauschale vereinbart werden

•Betreuung von PA/Licht-Anlagen - 35€/Stunde (Pauschale möglich!!)

 

 

5. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter/Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Veranstaltungstechnik WD-music verursacht worden ist. Während der gesamten Einbrigungsdauer übernimmt der Mieter, Veranstalter die Sicherung und Bewachung der von uns am Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen, sowie die Haftung für alle, auch durch Dritte, verursachten Schäden. Als solche Schäden gelten insbesondere auch Verluste durch Diebstahl.

Der Veranstalter hat seinerseits im Vorfeld für ausreichende Stromversorgung zu sorgen. Wir übernehmen dafür keine Haftung.

Sofern Veranstaltungstechnik WD-music durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

 

6. Vermietung von Veranstaltungstechnik

a) Mietdauer

Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum und ist unwiderruflich. Mietverlängerungen bedürfen der schriftlichen oder mündlichen Zustimmung des Vermieters und sind in jedem Falle von diesem einzuholen. Der Vermieter kann den Mietvertrag vorzeitig fristlos kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei Bekanntwerden von falschen Angaben zur Person, zur Art der Veranstaltung, zur Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche des Vermieters unberührt.

b) Überschreitung der Mietdauer

Bei verspäteter Rückgabe des entliehenen Materials ist der Vermieter berechtigt, je angefangene 24h einen weiteren Tagessatz 100% zu berechnen. Für Schäden, die dem Vermieter aus einer verspäteten Rückgabe des entliehenen Materials entstehen, haftet der Mieter.

c) Sauberkeit

Bei Verschmutzung oder Verunreinigung muss der Kunde für die Reinigung der Teile aufkommen. Dies kann durch Eigenleistung des Kunden geschehen, oder durch Reinigung unsererseits, die dann in Rechnung gestellt wird. Die Geräte und Anlagenkomponenten, insbesondere Leitungen, Kabel und Zubehör, sind ordnungsgemäß in die mitgelieferten Kisten und Cases zu verstauen.

d) Besondere Obliegenheiten des Mieters

Sturm/Wind:

Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Wind-sicherung der gemieteten Sache.

Behörden:

Der Mieter sorgt eigenständig für sämtliche Genehmigungen, Zulassungen, Konzessionen...

Strom:

Der Veranstalter hat seinerseits im Vorfeld für ausreichende Stromversorgung zu sorgen. Wir, WD-music übernehmen dafür keine Haftung.

Technik:

Der Mieter ist verpflichtet, das entliehene Material schonend und gemäß den Empfehlungen des Herstellers zu behandeln.

Haftung:

Ab Herausgabe der Mietsache bis Rücknahme, haftet der Mieter im vollem Umfang. Ist Auf- und Abbau und Transport Bestandteil des Vertrages, haftet der Mieter von Beendigung des Aufbaus bis Beginn des Abbaus durch Veranstaltungstechnik WD-music. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen für Beschädigung und/oder Verlust. Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschaden in Höhe der tatsächlich entstehenden Wiederbeschaffungskosten; bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten jeweils zuzüglich Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen Neu- bzw. Ersatzbeschaffung.

Weitervermietung:

Eine Weitergabe des entliehenen Materials ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig (WD-music). Der Mieter bleibt unabhängig von einer evtl. Weitergabe alleinverantwortlich für das entliehene Material. Der Mieter ist Verpflichtet dem Vermieter jeden Standort und Änderung des Standortes unbedingt anzuzeigen.

Zugang zum Veranstaltungsort:

WD ist auf Verlangen der Zugang (auch außerhalb der Öffnungszeiten des Veranstaltungsortes) zum entliehenen Material kostenlos zu gewähren. Eventuell entstandene Kosten für den Zugang werden gegen Beleg vom Mieter übernommen.

 

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende.

 

8. Gerichtstand

Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Gemünden am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.